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   VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16   

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VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16 (https://dejure.org/2017,21979)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12.06.2017 - 5 A 144/16 (https://dejure.org/2017,21979)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 5 A 144/16 (https://dejure.org/2017,21979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1886
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Dies gilt auch bei einer seit Jahrzehnten fehlenden familiären Bindung zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen, bei der der Verstorbene die Bestattungspflichtige und ihre Mutter verlassen hat, als die später bestattungspflichtige Tochter noch im Säuglingsalter gewesen ist, bis kurz vor dem Tod keinen Kontakt zur Tochter hatte und keinen Unterhalt geleistet hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 -, juris, Rn. 6).

    Soweit die Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, hat sie grundsätzlich eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewährleisten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.07.2005 - 8 PA 37/05 -, juris, Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Der bloße Umstand, dass Familienmitglieder räumlich und emotional voneinander entfernt und die traditionellen familiären Beziehungen nicht unterhalten worden sind, führt deshalb nicht bereits zur Anerkennung einer besonderen Härte, aufgrund derer von der Heranziehung zur Kostenerstattung abgesehen werden kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.04.2015 - 2 LB 28/14 -, juris, Rn. 49; VG Oldenburg, Urt. v. 31.05.2017 - 5 A 4667/15 -, V.n.b.).

    Eine unbillige Härte ist nicht anzunehmen, wenn ein bestattungspflichtiges leibliches Kind seinen verstorbenen Vater nicht gekannt und auch keinen persönlichen Kontakt mit diesem gehabt hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.04.2015 - 2 LB 28/14 -, juris, Rn. 50; VG Köln, Urt. v. 30.05.2012 - 9 K 1361/11 -, juris, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10

    Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    "Voraussetzung für die Heranziehung der nach § 8 Abs. 3 Nds. BestattG gesetzlich Bestattungspflichtigen zu den Kosten einer Bestattung auf dieser Grundlage ist, dass die subsidiäre Bestattungspflicht der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen Gemeinde nach § 8 Abs. 4 Satz 1 Nds. BestattG entstanden und durch diese erfüllt worden ist (vgl. mit eingehender Begründung: Senatsurt. v. 10.11.2011 - 8 LB 238/10 -, NordÖR 2012, 146, 147 f.).

    Erst wenn diese - abhängig vom Einzelfall jeweils unterschiedlichen Anforderungen unterliegenden - Ermittlungen die Feststellung gestatten, dass die gesetzlichen Bestattungspflichten durch einen primär Bestattungspflichtigen zu den in § 9 Nds. BestattG genannten Zeitpunkten voraussichtlich nicht erfüllt werden, entsteht die subsidiäre Bestattungspflicht der Gemeinde nach § 8 Abs. 4 Satz 1 Nds. BestattG (vgl. zur Vorstehendem: Senatsurt. v. 10.11.2011, a.a.O.).".

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Eine solche Ausnahme kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Straftat die Totenfürsorge als eine für den Bestattungspflichtigen schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen lassen würde und eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und eine daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, juris, Rn. 11).

    Weitergehende allgemeine Billigkeitserwägungen sind bei der Durchsetzung der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 NBestattG und bei der Heranziehung zu Bestattungskosten auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 NBestattG grundsätzlich nicht anzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, juris, Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 18.04.2018 - 5 A 92/15

    Erschließungsbeitrag; Übergangsregelung; selbstständige Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Ein solcher Grund kann zwar auch in der Ermittlung der primär bestattungspflichtigen Angehörigen liegen, aber nur, wenn dadurch nicht die zeitlichen Vorgaben des § 9 Abs. 2 NBestattG übermäßig überschritten werden (vgl. Urt. d. Kammer v. 09.03.2017 - 5 A 92/15 -, V.n.b.).

    Denn mangelnde Bemühungen der Gemeinde können unerheblich sein, wenn davon auszugehen wäre, dass sich der primär Bestattungspflichtige grundsätzlich geweigert hätte, die Bestattung selbst durchzuführen, auch wenn die Gemeinde ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen und den primär Bestattungspflichtigen zur Vornahme der Bestattung aufgefordert hätte (vgl. Urt. d. Kammer v. 09.03.2017 - 5 A 92/15 -, V.n.b.; VG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2015 - 1 A 244/14 -, V.n.b.).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Denn es handelt sich um keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Kostenbelastung des Bestattungspflichtigen, da er grundsätzlich entweder Rückgriff bei einem Erben nach § 1968 BGB oder einem anderen gleichrangig Bestattungspflichtigen nach §§ 426 BGB, 8 Abs. 4 Satz 2 NBestattG nehmen kann und (hilfsweise) bei einer Unzumutbarkeit der Kostentragung zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII eröffnet ist (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris, Rn. 16 f., wonach bei Ermittlung der Unzumutbarkeit nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bestattungspflichtigen zu berücksichtigen ist, sondern auch solche Umstände, die im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind, etwa die Nähe und Beziehung des Verstorbenen zum Bestattungspflichtigen).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Ihre Bestimmung anhand objektiver Verwandtschaftsverhältnisse ist sachgerecht, da die Bestattungspflicht der Gefahrenabwehr dient und die zuständigen Gemeinden nicht innerhalb der Bestattungsfrist Ermittlungen und Untersuchungen über die tatsächlich bestehenden persönlichen Verhältnisse zwischen den Angehörigen und dem Verstorbenen durchführen und ggf. verifizieren können (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 -, juris, Rn. 48; VG Oldenburg, Urt. v. 31.05.2017 - 5 A 4667/15 -, V.n.b.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Während die Rechtsprechung teilweise davon ausgeht, dass hinsichtlich der Kostenerstattungspflicht eine unbillige Härte nicht zu einer Befreiung führt, da dies nicht im Gesetz angelegt ist (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris, Rn. 49 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris, Rn. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris, Rn. 23), wird teilweise davon ausgegangen, dass als Ausfluss aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Vorliegen einer unbilligen Härte dazu führen kann, dass der Bestattungspflichtige die Kosten nicht zu erstatten hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 09.09.2016 - 8 PA 120/16, V.n.b.; Bayer. VGH, Beschl. v. 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Während die Rechtsprechung teilweise davon ausgeht, dass hinsichtlich der Kostenerstattungspflicht eine unbillige Härte nicht zu einer Befreiung führt, da dies nicht im Gesetz angelegt ist (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris, Rn. 49 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris, Rn. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris, Rn. 23), wird teilweise davon ausgegangen, dass als Ausfluss aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Vorliegen einer unbilligen Härte dazu führen kann, dass der Bestattungspflichtige die Kosten nicht zu erstatten hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 09.09.2016 - 8 PA 120/16, V.n.b.; Bayer. VGH, Beschl. v. 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16
    Während die Rechtsprechung teilweise davon ausgeht, dass hinsichtlich der Kostenerstattungspflicht eine unbillige Härte nicht zu einer Befreiung führt, da dies nicht im Gesetz angelegt ist (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 23.04.2015 - 3 KO 341/11 -, juris, Rn. 49 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.05.2010 - 5 Bf 34/10 -, juris, Rn. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -, juris, Rn. 23), wird teilweise davon ausgegangen, dass als Ausfluss aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Vorliegen einer unbilligen Härte dazu führen kann, dass der Bestattungspflichtige die Kosten nicht zu erstatten hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris; Beschl. v. 09.09.2016 - 8 PA 120/16, V.n.b.; Bayer. VGH, Beschl. v. 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10

    Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse

  • OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11

    Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch

  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374

    Bestattungskosten; unbillige Härte

  • VG Köln, 30.05.2012 - 9 K 1361/11

    Übergang in das sog. gestreckte Verfahren nach erfolgter Einäscherung des

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 8 LA 4/08
  • VG Hannover, 03.02.2020 - 1 A 4054/18

    Bestattungspflicht; Entzug der elterlichen Sorge; unbillige Härte

    Ebenfalls nicht ausreichend ist der Umstand, dass der Bestattungspflichtige den Verstorbenen nicht gekannt hat und auch keinerlei persönlicher Kontakt bestand (VG Lüneburg, Urt. v. 12. Juni 2016 - 5 A 144/16 -, juris Rn. 41).
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